Athelios
Ihr finanzstarker Partner
Unser Versprechen an Sie
ATHELIOS kann allen Verkäufern zusichern, dass nach erfolgter Transaktion eine langfristige, zuverlässige und zukunftsorientierte Betreuung der übernommenen Kunden erfolgt. Im Fall eines Unternehmensverkaufes sichern wir Ihnen als Verkäufer auch die Übernahme Ihrer Mitarbeiter, und sofern gewünscht, auch des Managementteams, zu.
Sie dürfen sich auf eine zeitnahe Durchführung der Transaktion und eine unkomplizierte Zusammenarbeit mit uns freuen. All unsere Vorhaben werden mit höchster Sorgfalt und Professionalität durchgeführt.
Das ATHELIOS-Team
Wir bieten Ihnen zwei starke Modelle, mit denen wir gemeinsam 34f-bezogene Herausforderungen oder die Planung Ihrer Nachfolge angehen können
Fair und transparent für Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO
Unser Fokus liegt nicht ausschließlich auf Finanzanlagevermittlern im Sinne des § 34f GewO, sondern auch auf Allfinanzanbietern, die sich wieder auf Ihr Kerngeschäft fokussieren möchten und Ihre 34f-Bestände an einen stets verlässlichen Partner übertragen möchten.
Beliebtes
Modell
Bestandsverkauf (Asset-Deal)
Im Rahmen dieses Modells verkaufen Sie lediglich Ihren Investmentfondbestand. Dies geschieht unabhängig von der Gesellschaftsform Ihres Unternehmens im Rahmen einer Einzelrechtsnachfolge. Es besteht für Sie die Wahlmöglichkeit, welche Vermögenswerte veräußert bzw. von uns erworben werden sollen. Die wichtigsten Kennzahlen für die Preisfindung sind hierbei Ihr betreutes Volumen, Ihre Provisionsmarge sowie Ihre Konvertierungsrate.
Ablauf einer Transaktion
Ihre Vorteile eines Bestandsverkaufs
-
Attraktive Konditionen
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Befreiung Regulatorik- und Haftungsthemen
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Besondere Vorteile für Allfinanzanbieter
Gute und Faire Konditionen
- Attraktiver Kaufpreis
- Komplette Auszahlung in maximal zwei Raten
- Kostenersparnis
- Attraktive Zusammenarbeit als Tippgeber im Anschluss möglich
Befreiung Regulatorik- und Haftungsthemen
- Regulatorische Anforderungen entfallen
- Reduzierung administrativer Tätigkeiten
- Haftungsübernahme für alle übertragenen Bestände
- Keine Haftungsrisiken für zukünftige Beratungen
Besondere Vorteile für Allfinanzanbieter
- Fokussierung auf das Kerngeschäft
- Kerngeschäft bleibt erhalten
- Zusatzerträge über Tippgebervereinbarung
- Regulatorische Anforderungen entfallen und administrativer Aufwand wird reduziert
Simpel und einfach
Unternehmensverkauf (Share-Deal)
Bei einem Share-Deal wird Ihr gesamtes Unternehmen übertragen. Der Eigentumswechsel erfolgt im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge. Ihr Lebenswerk bleibt somit vollständig erhalten, inklusive aller von Ihnen abgeschlossenen Verträge, wie Kunden-, Arbeits- und Dienstleistungsverträge. Ein Share-Deal ermöglicht eine verhältnismäßig einfache Bestimmung des Kaufgegenstandes. Die wichtigsten Kennzahlen für die Preisfindung sind hierbei Ihr betreutes Volumen, Ihre Kundenstruktur, Ihre Provisionserlöse sowie Ihr Jahresüberschuss.
Ablauf
Vorteile eines Unternehmensverkaufs
Unkomplizierte Abwicklung
- Partnerschaftliche Unternehmensübergabe mit eindeutigen Meilensteinen
- Transparentes Vertragswerk
- Keine komplexe Bestandsübertragung
- Kein Bestandsabrieb
Langfristige Perspektive
- Optimale Nachfolgelösung für Sie und Ihr Unternehmen
- Weiterführung Ihres Unternehmens
- Langfristige, professionelle Betreuung Ihrer geschätzten Kunden
- Weiterbeschäftigung Ihrer Mitarbeiter
Ihr Lebenswerk in „Guten Händen“
- Nachfolge durch erfahrene Investmentprofis
- Höchste Qualität in der Betreuung Ihres Kundenstamms
- Umfangreiche Erfahrung mit dem Management von Investmentbeständen
- ATHELIOS als zuverlässiger Partner Ihrer Kunden, Mitarbeiter und weiterer Stakeholder
Fragen
Zu Ihrer Information haben wir einige der häufigen Fragen und Antworten für Sie aufbereitet. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Allgemeine Fragen
Nein, dadurch, dass Ihre Bestände/Anteile an uns verkauft wurden, geht die Haftung auf uns über.
ATHELIOS ist ein zuverlässiger und seriöser Partner. Die Unternehmensgruppe, der ATHELIOS angehört, verfügt über einen langjährigen positiven Track-Record im Management von Investmentfonds, der zum Teil über mehr als zwei Jahrzehnte zurückreicht.
Ja. Vermögensschadenshaftpflicht und IHK-Beträge sind in diesem Fall nicht mehr zu entrichten. Eine Abmeldung des Gewerbes ist allerdings keine notwendige Voraussetzung für die Bestandsübertragung. Im Rahmen des Unternehmensverkaufs geht Ihr Gewerbe vollständig auf uns über.
Fragen zum Bestandsverkauf
Die Bestände werden einzeln geprüft und haben keine bestimmten Beschaffenheitsvorgaben.
Die Gewerbeabmeldung obliegt Ihnen.
Dadurch, dass wir Ihre Investmentbestände abkaufen, können Sie sich wieder voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft, Versicherungs-, Immobilien-, Kreditvermittlung etc. fokussieren.
Fragen zum Unternehmensverkauf
Bezüglich des Unternehmens gibt es keine Formvorgaben.
Bei Personengesellschaften eignet sich meist ein Asset-Deal, wohingegen bei Kapitalgesellschaften ein Share-Deal naheliegend ist.
Ja, Ihr Unternehmen wird weitergeführt und dementsprechend werden Ihre Mitarbeiter weiter beschäftigt.
News und Ratgeber
Lesen Sie jetzt unsere aktuellen Blog-Beiträge und Ratgeber rund um die Themen Finanzanlagevermittler gemäß § 34f GewO, regulatorische Neuerungen, Nachfolgelösungen sowie viele weitere, relevante Themenbereiche. Bleiben Sie bei uns immer „Up-To-Date“.
Nachfolgeproblematik – Was nun?
Sie sind kurz vor dem wohlverdienten Ruhestand und wissen noch nicht, wie es mit Ihrem, teilweise über Jahrzehnte aufgebauten, Finanzanlagevermittlergewerbe weitergehen soll oder wer Ihr
Aufatmen für 34f-Vermittler – Doch keine Aufsicht durch die BaFin?
Wie in der Presse zu lesen war fallen die § 34f GewO Aufsichtszuständigkeiten doch nicht in das Hoheitsgebiet der BaFin, sondern verbleiben vorerst bei der
Ihr anspechpartner bei Athelios
Claudio Vargiu
Investment Manager
Telefon: +49 69 71914 2430
Email: c.vargiu@athelios.com